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NUTZUNGSRECHTE | Meine Kreativleistung, mein Eigentum.
Jede
gestalterische Arbeit ist urheberrechtlich geschützt und der Urheber
(Anzeigengestalter, Layouter, Grafik-Designer, Fotograf, ...) vergibt
die entsprechenden Nutzungsrechte für sein künstlerisches Werk. Aus der Musikbranche kennen Sie dieses Verfahren sicherlich. Je mehr Platten ein Komponist oder Songwriter verkauft, um so höher ist sein Honorar. Bei den visuellen Kreativleistungen, wie z.B. Anzeigendesign ist dies identisch. Nach
folgenden Faktoren wird hierbei die Nutzungsvergabe unterschieden:
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- Art: einfach oder ausschließlich
- Gebiet: regional, national, europaweit oder weltweit
- Dauer: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt
- Umfang: gering, mittel oder umfangreich
Hauptziel
der Nutzungsrechte ist dafür zu sorgen, dass Sie als Auftraggeber und
Nutzer meiner Kreativleistung nur für den Umfang der Nutzung zahlen,
den Sie wirklich benötigen. Das spart Geld. Warum sollten Sie z.B. für
bundesweite Nutzungsrechte Ihrer Anzeige zahlen, wenn Sie nur im
regionalen Umfeld Ihres Firmensitzes werblich aktiv sind?
Welcher Nutzungsumfang für Ihre Anzeigengestaltung in Frage kommt, empfehle ich nach einer ersten Auftragsbesprechung (Briefing) in meinem Honorarangebot, das Sie erhalten.
Weitere
Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie im "Tarifvertrag für
Designleistungen". Eine ausführliche Erklärung der Nutzungs-Faktoren
finden Sie im "Vergütungstarifvertrag Design". Diese und weitere Publikationen
können Sie direkt, im Buchshop des Berufsverbandes selbstständiger
Designerinnen und Designer – AGD, anfordern.
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