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Nutzungsrechte - nutzen Ihnen und mir.
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NUTZUNGSRECHTE  |  Meine Kreativleistung, mein Eigentum.

Jede gestalterische Arbeit ist urheberrechtlich geschützt und der Urheber (Anzeigengestalter, Layouter, Grafik-Designer, Fotograf, ...) vergibt die entsprechenden Nutzungsrechte für sein künstlerisches Werk. Aus der Musikbranche kennen Sie dieses Verfahren sicherlich. Je mehr Platten ein Komponist oder Songwriter verkauft, um so höher ist sein Honorar.  Bei den visuellen Kreativleistungen, wie z.B. Anzeigendesign ist dies identisch. Nach folgenden Faktoren wird hierbei die Nutzungsvergabe unterschieden:
 

  • Art: einfach oder ausschließlich
  • Gebiet: regional, national, europaweit oder weltweit
  • Dauer: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt
  • Umfang: gering, mittel oder umfangreich
Hauptziel der Nutzungsrechte ist dafür zu sorgen, dass Sie als Auftraggeber und Nutzer meiner Kreativleistung nur für den Umfang der Nutzung zahlen, den Sie wirklich benötigen. Das spart Geld. Warum sollten Sie z.B. für bundesweite Nutzungsrechte Ihrer Anzeige zahlen, wenn Sie nur im regionalen Umfeld Ihres Firmensitzes werblich aktiv sind?

Welcher Nutzungsumfang für Ihre Anzeigengestaltung in Frage kommt, empfehle ich nach einer ersten Auftragsbesprechung (Briefing) in meinem Honorarangebot, das Sie erhalten.

Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie im "Tarifvertrag für Designleistungen". Eine ausführliche Erklärung der Nutzungs-Faktoren finden Sie im "Vergütungstarifvertrag Design". Diese und weitere Publikationen können Sie direkt, im Buchshop des Berufsverbandes selbstständiger Designerinnen und Designer – AGD, anfordern.

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